FinanzAgentur
Defino

 

 

Die Deutsche Finanznorm hat die Aufgabe, den Privathaushalt bestmöglich gegen Lebensrisiken abzusichern sowie durch eine entsprechende Vermögensplanung die finanzielle Zukunft vorausschauend zu gestalten.

Angestrebt wird hierbei eine an den Bedürfnissen und Zielvorstellungen des Privathaushalts ausgerichtete optimale Allokation seiner finanziellen Mittel. Um diese Ziele zu erreichen, wurde ein Regelwerk definiert, welches für den Privathaushalt eine herausragende Beratungsqualität gewährleistet und zu einem allgemeingültigen sowie verbindlichen Standard in der Finanzberatung werden soll.

Das Regelwerk der Finanznorm greift die individuelle Lebensplanung des Privathaushaltes auf und berücksichtigt dabei die aktuelle finanzielle Situation sowie die Ziele und Wünsche der Per­sonen im Haushalt.

Das Regelwerk der Finanznorm greift die individuelle Lebensplanung des Privathaushaltes auf und berücksichtigt dabei die aktuelle finanzielle Situation u.a. auf Basis einer privaten Bilanzierung mit Privatbilanzen und Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen sowie die finanziellen Ziele und Wünsche der Per­sonen im Haushalt.

Die Finanznorm regelt in umfassender Weise den Inhalt, die Struktur und den Prozess der Finanzberatung für einen privaten Haushalt. Die Struktur definiert sich über die 3 Beratungsbereiche (Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung), das schrittweise Vorgehen in 3 Bedürfnisstufen und die Zuordnung von Prioritäten für die verschiedenen Produktklassen.

Die 3 Bedürfnisstufen

Stufe 1: Finanzielle Grundbedürfnisse

Auf der Stufe 1 werden die existenziellen Grundbedürfnisse des Haushaltes (heute / zukünftig) gedeckt. Die Zielgrößen liegen über den Leistungen der staatlichen Sozialhilfe (der sog. „Grundversorgung“).
Die Mindestgrößen im Vorsorgebereich werden auf 1.000 EUR mtl. festgelegt, unabhängig vom Tätigkeitsstatus der einzelnen Person (angestellt, selbständig, beamtet, Student etc.). Darüber hinaus gelten in bestimmten Bereichen prozentuale Zielgrößen in Abhängigkeit vom Nettoerwerbs- respektive Nettogesamteinkommen.

Stufe 2: Erhaltung des Lebensstandards

Auf der Stufe 2 wird der Erhalt des persönlichen Lebensstandards in der Erwerbsphase und im Ruhestand gesichert.
Der Vorsorgebedarf (Zielgröße in %) richtet sich nach dem monatlichen Einkommen (Nettogesamteinkommen).

Stufe 3: Verbesserung des Lebensstandards

Auf der Stufe 3 werden die individuellen Ziele des Haushalts (Spar- und Versorgungsziele) berücksichtigt, die über den heutigen Lebensstandard hinausgehen (Beispiele: geplante Weltreise, Vermögensaufbau ohne konkrete Zielzuordnung, eigengenutzte Immobilie, Vorsorge für schwere Krank­hei­ten). Sparziele, die der notwendigen Ersatzbeschaffung (z. B. neuer PKW) dienen, zählen dagegen zum Erhalt des Lebensstandards.

Zu den Inhalten des Regelwerks der Finanznorm zählen neben den Grundregeln für die Beratungsstruktur insbesondere die Detailregeln der einzelnen Produktklassen mit Berechnungen der entsprechenden Zielerreichungsgrade, die Begründung für die Empfehlungen einzelner Produktklassen und der Finanzscore.

Die Deutsche Finanz Norm führt zu ganzheitlichen Beratungsergebnissen, die objektiv, wissenschaftlich abgesichert und auf den Bedarf des Privathaushaltes zugeschnitten sind. Die Empfehlungen beziehen sich auf Produktklassen – nicht auf die Auswahl spezieller Produkte – und enden dort, wo die Honorierungsfrage abschließend zu regeln ist. Bei Befolgung aller Empfehlungen ist der private Haushalt weitgehend gegen finanziell versicherbare Lebensrisiken abgesichert und seine finanzielle Zukunft wird durch eine adäquate Vermögensplanung sinnvoll ergänzt.